Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Behandlungskosten nach Antragstellung durch die entsprechende Krankenversicherung übernommen.
In welchem konkreten Ausmaß die Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von der jeweiligen Police ab. Die meisten Privatversicherungen übernehmen die vollständigen Kosten für eine Psychotherapie. Der Zuschuss für Beihilfeberechtigte erfolgt gemäß Kontingentierung des Leistungsträgers.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen, wobei diese sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) orientieren.